Zugelassener Fachbetrieb für Asbestsanierung,
Schimmelsanierung und aller Schadstoffe am Bau
PAK PCB DDT
Bescheid SGD Neustadt vom 14.11.07
Zulassung nach Anhang III Nr. 2.4.2. Abs. 4 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
für Unternehmen zur Durchführung von sämtlichen Abbruch-
und Sanierungsarbeiten an oder in bestehenden Anlagen, Bauten oder Fahrzeugen,
die schwach gebundene Asbestprodukte enthalten.
|